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Arzthaftung wegen unterlassener sofortiger chirurgischer Abklärung

ÄrzterechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/424ecolex 2010, 1147 - 1148 Heft 12 v. 1.12.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache waren Haftungsfragen aufgrund der Nichtvornahme einer notwendigen chirurgischen Abklärung durch einen Krankenhausarzt zu klären.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1313a ABGB

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