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Zinshaus als Unternehmen unterliegt nicht der ehelichen Aufteilung

EhegüterrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/389ecolex 2010, 1050 - 1051 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob ein vermietetes Zinshaus ein Unternehmen iSd EheG darstellt, das konsequent der ehelichen Aufteilung zu entziehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 82 Abs 1 Z 3 EheG

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