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Aufwendungen des faktischen WE-Verwalters von Rücklage nicht abzugsfähig

WohnungseigentumsrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/266ecolex 2010, 754 - 755 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit Ansprüchen des abberufenen Wohnungseigentums-Verwalters nach Beendigung des Verwaltungsverhältnisses zu befassen. Können entsprechende Ansprüche mit dem Rücklagenüberschuss der Eigentümergemeinschaft gegenverrechnet werden?

Rechtsgrundlagen: § 1025 ABGB; § 1037 ABGB; § 1438 ABGB; § 31 Abs 3 WEG; § 52 Abs 1 WEG

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