Zusammenfassung: Der OGH hatte sich mit Ansprüchen des abberufenen Wohnungseigentums-Verwalters nach Beendigung des Verwaltungsverhältnisses zu befassen. Können entsprechende Ansprüche mit dem Rücklagenüberschuss der Eigentümergemeinschaft gegenverrechnet werden?
Rechtsgrundlagen: § 1025 ABGB; § 1037 ABGB; § 1438 ABGB; § 31 Abs 3 WEG; § 52 Abs 1 WEG