Zusammenfassung: Der UFS hatte zu entscheiden, ob der vom Stpfl gestellte Antrag auf Ansetzung des halben Sachbezugswerts für die Privatnutzung des Dienstfahrzeugs, da die privat gefahrenen Kilometer unter 6.000 km gelegen wären, gerechtfertigt war. Hier war va die Beweiskraft des vorgelegten Fahrtenbuchs fraglich.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG; § 78 EStG; § 4 SachbezugsVO