§ 1489 ABGB
Dieses Judikat beschäftigt sich mit der Frage, ob der Schadenersatzanspruch des Eigentümers (seines Rechtsnachfolgers) gegen den unredlichen Besitzer (seinen Rechtsnachfolger) wegen Verweigerung der Rückgabe der (von der Gestapo) entzogenen Sache (hier Gemälde von Moretti) der Verjährung nach § 1489 ABGB unterliegt.