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Mündlich mitgeteilter Inhalt des späteren Gutachtens ist nicht Verschweigen des Mangels

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Harald Friedl, RAA (Bearbeitung)ecolex 2010/183ecolex 2010, 549 - 550 Heft 6 v. 1.6.2010

§ 922 ABGB; § 1165 ABGB; § 1489 ABGB; § 1497 ABGB

Gegenständlich war vom OGH zu klären, ob dem Vertreter des Werkbestellers mündlich mitgeteilte Schäden hinsichtlich später eintretender Schäden als Verschweigen des Mangels anzusehen ist.

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