§ 107 TKG; § 1295 ABGB; § 1311 ABGB; § 1 UWG; § 18 UWG; § 25 GmbHG
In vorliegendem Fall stellt der OGH klar, dass im Falle unzulässiger E-Mail-Werbung eine Haftung des Geschäftsführers am mangelnden Rechtswidrigkeitszusammenhang des § 107 TKG scheitert.