§ 61 GmbHG; § 54 Abs 1 MarkSchG
Vorliegendes Erkenntnis bezieht Stellung zu markenschutzrechtlichen Verletzungen durch einzelne Unternehmensmitarbeiter. Fraglich war, ob das nicht gebilligte Verhalten des Mitarbeiters, der vorgibt Limonade einer bestimmten Marke auszuschenken, dem Unternehmen zurechenbar ist.