§ 22 Abs 2 GmbHG; § 1295 ABGB
Vorliegendes Judikat stellt klar, dass die Verweigerung des rechtsmissbräuchlichen Einsichtsrechts einem Gesellschafter im Falle einer Konkurrenzsituation zulässig sein kann.
OGH 18.9.2009, 6 Ob 178/09h
§ 22 Abs 2 GmbHG; § 1295 ABGB
Vorliegendes Judikat stellt klar, dass die Verweigerung des rechtsmissbräuchlichen Einsichtsrechts einem Gesellschafter im Falle einer Konkurrenzsituation zulässig sein kann.
OGH 18.9.2009, 6 Ob 178/09h