§ 4 Abs 3 GmbHG; § 1008 ABGB
In vorliegendem Judikat war fraglich, ob der Individualisierung eines Geschäfts Genüge getan wurde, wenn in der entsprechenden Vollmacht die "Gründung einer GmbH" normiert wurde. Ist konsequent die Nennung des Gegenstands des Unternehmens zwingend in die Spezialvollmacht aufzunehmen?