Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte zu klären, ob der Masseverwalter, der als RA gegen die Masse prozessiert, sich mit der Regelentlohnung zu begnügen hat.
Rechtsgrundlagen: § 81a KO; § 82 KO; § 176 KO
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung hatte zu klären, ob der Masseverwalter, der als RA gegen die Masse prozessiert, sich mit der Regelentlohnung zu begnügen hat.
Rechtsgrundlagen: § 81a KO; § 82 KO; § 176 KO
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