§ 1358 ABGB; § 14 AÜG; §§ 17 ff KO
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit dem Rechtsgeschäft der Bürgschaft im Rahmen eines Konkursverfahrens zu befassen sowie einem daraus entstandenen Rückgriffsanspruch des Bürgen gegen den Gemeinschuldner.