§ 31 Abs 1 KO; § 86 EStG
In der vorliegenden Entscheidung des OGH erlangt die GKK durch eine Steuerptüfung von der Zahlungsunfähigkeit Kenntnis.
OGH 3 Ob 173/08z
§ 31 Abs 1 KO; § 86 EStG
In der vorliegenden Entscheidung des OGH erlangt die GKK durch eine Steuerptüfung von der Zahlungsunfähigkeit Kenntnis.
OGH 3 Ob 173/08z