§ 210 EO; § 24 WFG 1984
In der vorliegenden Sache hat der OGH die analoge Heranziehung des § 210 EO für den Fall bejaht, dass bei einem Globaldarlehen dieses in voller Höhe in Form einer Festbetragshypothek einverleibt ist und nicht nur aliquot im Rahmen des auf die Baukosten entfallenden Teils der WBF.