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Kosten einer alternativen Behandlungsmethode qua Schadenersatz

RechtsprechungZivilrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (Bearbeiter)ecolex 2009/364ecolex 2009, 946 - 947 Heft 11 v. 1.11.2009

§ 1295 ABGB; § 1325 ABGB

Vorliegende Entscheidung behandelte die Fage alternativer Behandlungsmethoden und deren Kosteneratz im Falle einer Delfin-Therapie. Fraglich war, unter welchen Umständen eben diese Außenseitermethoden zu ersetzen sind.

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