§ 933a ABGB; § 1295 ABGB; § 1323 ABGB
In vorliegender Entscheidung wurde die Frage deliktischen Schadenersatzes thematisiert. Dabei wurde wiederholt der Anspruch auf fiktive, die Wertminderung übersteigende Reparaturkosten negiert. Dies gilt vor allem dann, wenn der Geschädigte den Mangel nicht beheben lassen will.