§ 16 ABGB; § 343 ASVG; § 381 EO
In seiner Entscheidung hatte sich der OGH mit Fragen der Sachlichkeit bei Abschlüssen von Einzelverträgen zwischen Ärzten und Trägern der Krankenversicherung im Spannungsfeld mit Ablösevereinbarungen mit dem jeweiligen Praxisvorgänger zu befassen.