§ 63 AVG; § 59 oÖ GemeindeO
Der VwGH beschäftigte sich mit den Folgen im Fall einer Grundteilungsbewilligung bzw. einer Bauplatzgenehmigung, für die zwar eine Berufungsentscheidung im Gemeinderat beschlossen wurde, die aber nicht durch den Bürgermeister zugestellt wurde.