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Grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung - anzuwendendes Recht

ArbeitsrechtJudikaturBearbeitet von M. Windisch-Graetzecolex 2009/348ecolex 2009, 891 - 892 Heft 10 v. 1.10.2009

ÜArt 3 EVÜ; ÜArt 4 EVÜ; ÜArt 6 EVÜ; ܧ 16 Abs 3 AÜG; § 1b dAÜG; IPRG

Der OGH prüfte, ob ܧ 16 Abs 3 ff AÜG eine Eingriffsnorm darstellt und wie diese im Hinblick auf die Überlassung von Arbeitskräften von Deutschland nach Österreich anzuwenden ist. Weiters beschäftigte er sich mit der Auslegung des § 1b dAÜG im Hinblick auf ein sektorales Verbot der Arbeitskräfteüberlassung im Baugewerbe.

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