§ 1330 Abs 2 ABGB; § 7 Abs 2 UWG
Das Erkenntnis setzt sich mit der vertraulichen Mitteilung als Rechtfertigungsgrund gem. § 1330 ABGB in Hinsicht auf die Verschwiegenheitspflicht einer Behörde auseinander. Der Verfasser schließt mit einer Anmerkung.
§ 1330 Abs 2 ABGB; § 7 Abs 2 UWG
Das Erkenntnis setzt sich mit der vertraulichen Mitteilung als Rechtfertigungsgrund gem. § 1330 ABGB in Hinsicht auf die Verschwiegenheitspflicht einer Behörde auseinander. Der Verfasser schließt mit einer Anmerkung.