§ 2 Abs 4 UWG
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage der Irreführung durch das Unterbleiben bestimmter Informationen über das beworbene Produkt.
OGH 4 Ob 163/08m
§ 2 Abs 4 UWG
Die vorliegende Entscheidung des OGH befasst sich mit der Frage der Irreführung durch das Unterbleiben bestimmter Informationen über das beworbene Produkt.
OGH 4 Ob 163/08m