§§ 277 ff UGB; § 25 GmbHG
Reicht die Behauptung der Mittellosigkeit ohne nähere Untermauerung aus, um der gesetzlichen Offenlegungspflicht nicht entsprechen zu müssen?
OGH 6 Ob 33/09k
§§ 277 ff UGB; § 25 GmbHG
Reicht die Behauptung der Mittellosigkeit ohne nähere Untermauerung aus, um der gesetzlichen Offenlegungspflicht nicht entsprechen zu müssen?
OGH 6 Ob 33/09k