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Einseitiger Verzicht auf die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung

RechtsprechungZivilprozessrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/218ecolex 2009, 589 Heft 7 v. 1.7.2009

§ 477 ZPO; § 492 Abs 1 ZPO

In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage der Zulässigkeit bzw. Wirksamkeit eines einseitigen nachträglichen Verzichts auf eine einmal beantragte mündliche Berufungsverhandlung.

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