Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung wird die Frage behandelt, ob eine Änderung in der Rsp als Wiedereinsetzungsgrund herangezogen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO; § 309 BAO
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Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung wird die Frage behandelt, ob eine Änderung in der Rsp als Wiedereinsetzungsgrund herangezogen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 308 BAO; § 309 BAO
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