Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung verweigerte der UFS iZm der Errichtung eines Wohnhauses und einer später festgelegten betrieblichen Nutzung die Nachholung eines Vorsteuerabzugs.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 UStG 1994
Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung verweigerte der UFS iZm der Errichtung eines Wohnhauses und einer später festgelegten betrieblichen Nutzung die Nachholung eines Vorsteuerabzugs.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 10 UStG 1994