Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der UFS fest, dass sofern keine Aufwendungen erwachsen sind, auch keine Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG
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Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung stellt der UFS fest, dass sofern keine Aufwendungen erwachsen sind, auch keine Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 6 EStG
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