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Restriktive Auslegung der Einbeziehungswahlrechte beim Konzernabschluss

RechtsprechungGesellschaftsrechtecolex 2009/17ecolex 2009, 43 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 247 UGB; § 249 UGB; § 283 UGB

Der OGH hatte sich mit der Auslegung der Einbeziehungsrechte beim Konzernabschluss zu befassen und stellte fest, dass die Bestimmungen des § 249 Abs 1 Z 2und Abs 2 UGB restriktiv auszulegen seien.

OGH 6 Ob 157/08v

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