Zusammenfassung: In der vorliegenden Entscheidung hat sich der UFS mit der Frage der Geltendmachung der Reisekosten als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung in Verbindung mit einem im Dezember 2006 begonnen Fortbildungslehrgang in den USA zur befassen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage des Mittelpunkts der Tätigkeit sowie des Verpflegungsmehraufwands. Mit Anmerkungen von Martina Gruber.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG; § 26 EStG