§ 45 JN; § 104 JN
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass Entscheidungen, bei denen das Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht, iZm Gerichtsstandsvereinbarungen unanfechtbar seien.
OGH 8 Ob 128/08v
§ 45 JN; § 104 JN
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH fest, dass Entscheidungen, bei denen das Gericht seine sachliche Zuständigkeit bejaht, iZm Gerichtsstandsvereinbarungen unanfechtbar seien.
OGH 8 Ob 128/08v