§ 1295 ABGB; § 1300 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasst sich der OGH mit der Frage, ob ein Fall der Neulandmedizin dann vorliegt, wenn der Operateur denn betreffenden Eingriff erst wenige Male vorgenommen hat und sich die betreffende Abteilung des Spitals erst in der Anfangsphase befindet. Begründet dies einen besonderen Fall der Aufklärungspflicht?