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Wandlung wegen Rechtsmangels: Rückgabe der Sache an den Verkäufer oder den Eigentümer?

RechtsprechungZivilrechtUniv.-Prof. Dr. Georg Wilhelm, Universität Wien; Dr. Harald Friedl, RAA (bearb. von)ecolex 2009/139ecolex 2009, 400 - 402 Heft 5 v. 1.5.2009

§ 877 ABGB; § 932 ABGB

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH iZm dem Kauf eines im Eigentum eines Dritten stehenden Kfz fest, dass bei Wandlung des Kaufvertrags wegen Rechtsmangels keine Verpflichtung des Käufers zur Rückgabe der Sache an den Verkäufer bestünde, sofern der Käufer die Sache dem Eigentümer bereits ausgefolgt hat bzw diese für ihn zur Abholung bereithält.

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