§ 877 ABGB; § 932 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH iZm dem Kauf eines im Eigentum eines Dritten stehenden Kfz fest, dass bei Wandlung des Kaufvertrags wegen Rechtsmangels keine Verpflichtung des Käufers zur Rückgabe der Sache an den Verkäufer bestünde, sofern der Käufer die Sache dem Eigentümer bereits ausgefolgt hat bzw diese für ihn zur Abholung bereithält.