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Nebenintervenient kann sich gegen den Beitritt eines (weiteren) Nebenintervenienten nicht wehren

RechtsprechungZivilprozessrechtecolex 2009/10ecolex 2009, 34 - 35 Heft 1 v. 1.1.2009

§ 18 ZPO

Im vorliegenden Fall hatte sich OGH damit zu befassen, ob sich ein bereits früher eingetretener Nebenintervenient gegen den späteren Beitritt eines anderen Nebenintervenienten auf Seite des Prozessgegners wehren kann. Der OGH hat diese Frage im Rahmen eines Bauprozesses verneint.

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