§ 364a ABGB
Der OGH hatte über Ansprüche nach § 364a ABG zu entscheiden. Im gegenständlichen Fall waren die Miteigentümer des störenden als auch des gestörten Grundstücks dieselben Personen.
OGH 16.11.2007, 7 Ob 189/07f
§ 364a ABGB
Der OGH hatte über Ansprüche nach § 364a ABG zu entscheiden. Im gegenständlichen Fall waren die Miteigentümer des störenden als auch des gestörten Grundstücks dieselben Personen.
OGH 16.11.2007, 7 Ob 189/07f