§ 2 Abs 3 UStG 1992 und 1994; § 12 Abs 2 UStG 1972; § 2 KStG 1988; Art 17 6. MWSt-RL
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob aufgrund der unmittelbaren Geltung von Art 17 der 6. MWSt-RL die 10%-Grenze beim Vorsteuerabzug vor 2005 gemeinschaftsrechtswidrig ist. Fraglich war ua, ob die Ermächtigung des Europäischen Rates, den Vorsteuerabzug an eine mindestens 10%ige unternehmerische Verwendung zu knüpfen, Rückwirkung entfaltet.