Der EuGH hatte sich mit den Voraussetzungen des Vorliegens eines Betriebsübergangs bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu befassen.
Der EuGH hatte sich mit den Voraussetzungen des Vorliegens eines Betriebsübergangs bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen zu befassen.