§ 1295 ABGB; § 1325 ABGB; § 332 ASVG
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch immaterielle Vorteile (hier: Freizeitgewinn von drei Stunden täglich durch den unfallbedingten Arbeitsplatzwechsel) bei der Vorteilsanrechnung zu berücksichtigen sind.