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Anmerkung der Rangordnung durch erbserklärten Erben bedarf keiner Genehmigung mehr

RechtsprechungZivilprozessrechtecolex 2008/365ecolex 2008, 1007 Heft 11 v. 1.11.2008

§ 154 ABGB; § 810 ABGB; § 53 GBG; § 162 AußStrG; § 172 AußStrG

Der OGH hatte zu entscheiden, ob das Gesuch um Anmerkung der Rangordnung der Veräußerung einer zum Nachlass gehörigen Liegenschaft durch den erbserklärten Erben einer abhandlungsgerichtlichen Genehmigung bedarf.

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