Zusammenfassung: Der UFS beschäftigte sich mit dem Fall einer AG, die gemäß dem PrivatbahnunterstützungsG 1988 in den Jahren 1999 bis 2003 von der Körperschaftssteuer befreit war, und die nach Wegfall dieses Gesetzes ab 1.1.2004 steuerpflichtig wurde.
Rechtsgrundlagen: § 24 KStG; § 5 PrivatbahnunterstützungsG; § 7 PrivatbahnunterstützungsG