Zusammenfassung: Der UFS setzte sich in der Entscheidung mit negativen Einkünften aus einem Gewerbebetrieb auseinander, die ausschließlich durch vorweggenommene Betriebsausgaben zustandekamen. Er ging dabei insbesondere auf die Abzugsfähigkeit dieser Kosten ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 4 EStG; § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG