§ 6 EStG; § 9 Abs 1 EStG
Grundsätzlich sind Zinsen für ein fixverzinsliches Vermögenssparbuch auf Seiten der Bank als Verbindlichkeit anzusetzen und nach § 6 Z 3 EStG zu bewerten. Wie verändert sich diese Regelung jedoch, wenn dem Sparer ein vorzeitiges Kündigungsrecht verbunden mit einem Zinsabschlag eingeräumt wurde?