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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung, wenn nicht feststeht, wer gezahlt hat

RechtsprechungSchuldrechtecolex 2008/259ecolex 2008, 730 - 731 Heft 8 v. 1.8.2008

§ 877 ABGB; § 1412 ABGB; § 1431 ABGB; § 1435 ABGB

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung vorzugehen ist, wenn nicht feststeht, wer die Zahlung getätigt hat. Im gegenständlichen Fall zahlte ein Dritter im Namen des Schuldners.

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