Zusammenfassung: Der UFS befasste sich in dieser Entscheidung mit der Frage, ob die Verkündigung der Entscheidung über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid durch den UFS als Ereignis iSd § 295a BAO zu beurteilen ist.
Rechtsgrundlagen: § 4 BAO; § 295a BAO; § 303 Abs 4 BAO