Zusammenfassung: Der UFS befasst sich mit der Bestimmung des § 206 lit b BAO und welche Folgen die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 lit b BAO für den gesetzlichen Abgabenanspruch hat.
Rechtsgrundlagen: § 206 BAO
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Zusammenfassung: Der UFS befasst sich mit der Bestimmung des § 206 lit b BAO und welche Folgen die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 lit b BAO für den gesetzlichen Abgabenanspruch hat.
Rechtsgrundlagen: § 206 BAO
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