Art 137 B-VG; § 1 AHG
Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob es zu einer Staatshaftung kommen kann, wenn Privatpersonen im Hinblick auf eine drohende Novellierung eines Gesetztes keine Verträge abschließen, die Novellierung aber doch nicht beschlossen wird und dadurch den Privatpersonen ein Schaden erwächst.