§ 6 Abs 2 KSchG
Das Gericht befasste sich mit der Frage, ob eine AGB-Klausel, nach welcher der Vermögensverwalterberechtigt ist, " das aus dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags resultierende Vertragsverhältnis...einem österreichischen Kreditinstitut zu übertragen" nach § 6 Abs 2 Z 2 KSchG vertretbar ist.