§ 104a ArbVG
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die Inanspruchnahme der in § 104a ArbVG normierten Rechte ein Verlangen des Arbeitnehmers voraussetzt.
OGH 28.11.2007, 9 ObA 157/07i
§ 104a ArbVG
Der OGH hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Frage zu befassen, ob die Inanspruchnahme der in § 104a ArbVG normierten Rechte ein Verlangen des Arbeitnehmers voraussetzt.
OGH 28.11.2007, 9 ObA 157/07i