§ 4 GmbHG; § 50 GmbHG; § 76 GmbHG; § 502 ZPO
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Augriffsrecht der übrigen Gesellschafter vorliegt, wenn eine ursprünglich beabsichtigte Abtretung des Geschäftsanteils nicht zustande kommt.
§ 4 GmbHG; § 50 GmbHG; § 76 GmbHG; § 502 ZPO
Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Augriffsrecht der übrigen Gesellschafter vorliegt, wenn eine ursprünglich beabsichtigte Abtretung des Geschäftsanteils nicht zustande kommt.