§ 1 Abs 2 HVertrG
Auch ein Handelsvertreter kann als Unternehmer iSd § 1 Abs 2 HVertrG zu qualifizieren sein; ein Ausgleichsanspruch eines Subvertreters ist daher zu bejahen.
OGH 23.11.2006, 8 ObA 65/06a
§ 1 Abs 2 HVertrG
Auch ein Handelsvertreter kann als Unternehmer iSd § 1 Abs 2 HVertrG zu qualifizieren sein; ein Ausgleichsanspruch eines Subvertreters ist daher zu bejahen.
OGH 23.11.2006, 8 ObA 65/06a