Art 40 UNK; Art 38 UNK; Art 39 UNK; Art 35 Abs 3 UNK
Bei rechtzeitiger Offenbarung des mangels durch den Verkäufer ist auch der Käufer an seine Rügeobliegenheit gebunden. Die Zurückweisung der Ware ist nur bis zur Warenübernahme möglich.
OGH 30.11.2006, 6 Ob 257/06x