§ 1425 ABGB
Der OGH nimmt zur Zulässigkeit der gerichtlichen Hinterlegung bei mehrseitigen Treuhandschaften Stellung und betont die gebotene Bezeichnung des Hinterlegungsgrundes und des Erlagsgegners.
OGH 18.10.2006, 9 Ob 101/06b
§ 1425 ABGB
Der OGH nimmt zur Zulässigkeit der gerichtlichen Hinterlegung bei mehrseitigen Treuhandschaften Stellung und betont die gebotene Bezeichnung des Hinterlegungsgrundes und des Erlagsgegners.
OGH 18.10.2006, 9 Ob 101/06b